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   VG München, 30.09.2004 - M 10 K 04.2800   

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VG München, 30.09.2004 - M 10 K 04.2800 (https://dejure.org/2004,68676)
VG München, Entscheidung vom 30.09.2004 - M 10 K 04.2800 (https://dejure.org/2004,68676)
VG München, Entscheidung vom 30. September 2004 - M 10 K 04.2800 (https://dejure.org/2004,68676)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Augsburg, 14.04.2020 - Au 7 K 19.1854

    Bestattungsgebühren - Auswahl des Bestattungspflichtigen

    Ausreichend ist deshalb, wenn die Wahl des Schuldners unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; VG München, U.v. 30.9.2004 - M 10 K 04.2800 - juris).
  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152

    Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Dem Beklagten stand bei der Auswahl eines gesamtschuldnerisch Haftenden ein lediglich durch das Willkürverbot und eine offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu, wobei er seine Ermessensentscheidung über die Auswahl des Schuldners in der Regel nur beim Bestehen eines hinreichend schutzwürdigen Anlasses begründen muss (BVerwG, U.v. 22.01.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 28.06.1985 - 23 CS 84 A.1051 - juris; VG München, U.v. 30.09.2004 - M 10 K 04.2800 - juris Rn. 24).
  • VG München, 28.08.2014 - M 12 K 13.5589

    Bestattungskosten; notwendige Kosten; Kosten der Trauerfeier; schickliche

    Nachdem es sich bei dieser Auswahlentscheidung um ein nur durch das Willkürverbot und eine offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen handelt, bedarf diese Ermessensentscheidung in der Regel keiner Begründung (BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; VG München, U.v. 30.9.2004 - M 10 K 04.2800 - juris).
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